
5. Etappe
Gemeldet: 30
aus 4 (Bundes)-Ländern
Männer: 27
Frauen: 3
Jüngster Mann 1982
Ältester Mann 1944
Jüngste Frau 1983
Älteste Frau 1969
Kürz. Etappe 52km
Längste Etappe 93.1km
Ø Etappe 70km
Schreibt eine Mail an die Teilnehmer oder Betreuer! [Nachricht verfassen]
Dokumente
Ingo Schulze
Hauptstraße 52
72160 Horb - Nordstetten
Tel: 0049 (0) 7451/4615
Fax: - 624756
Mobil: 0171 / 42 51 435
ultralauf@ischulze.de
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Ingo Schulze hat ein Buch über seine Erfahrungen als Organisator des Transeuropalaufs 2009 geschrieben.
Mein Buch über den „TE-FR 2009“, mit dem Titel „TranseuropaLauf 2009“, ist fertig. Es kann bei mir persönlich bestellt werden. Auf Wunsch schreibe ich eine kleine Widmung hinein.
Ansonsten über den ENGELSDORFER Verlag mit der ISBN-Nummer 978-3-86901-782-2. Preis 12,00 Euro. Das Buch ist 191 Seiten stark.
Ingo Schulze hat ein Buch über seine Erfahrungen als Organisator des Transeuropalaufs 2003 geschrieben.
Die zweite, komplett überarbeitete Ausgabe „Transeuropalauf 2003“ von Ingo Schulze, Engelsdorfer Verlag, ISBN 978-3-86703-437-1, ist für 14 Euro erhältlich.
Es kann aber auch bei Ingo persönlich bestellt werden, zuzüglich 2,40 Euro Porto. Dafür schreibt Ingo auf Wunsch gerne eine Widmung hinein.
[bestellen]
Die Webseite ist in großen Teilen ins Englische übersetzt worden. Insbesondere die Teilnahmebedingungen wurden gewissenhaft übersetzt, so dass sie gleichwertig zum deutschen Original zu sehen sind. Die Übersetzungen der Seiten in andere Sprachen ist vorgesehen, allerdings wird dabei das Hauptaugenmerk auf die Navigation gelegt werden, insbesondere wird es keine Übersetzung der Teilnahmebedingungen geben.

Die Teilnahmebedingungen beschreiben in knappen Worten in welchem Rahmen die Veranstaltung ablaufen wird. Jeder Teilnehmer und Betreuer ist verpflichtet, sich daran zu halten, ebenso die Organisation.
Nachstehend eine Tabelle, welche die Beträge für Teilnehmer, Etappenläufer und Betreuer notiert.
| Startgeld | 1.375 Euro | 76,39 € mal 18 Tage |
| Startgeld für Etappenläufer | pro Etappe 55 € | höchstens 10 Tage |
| Nachmeldegebühr | 100 € | ab 01.06.2010 |
| Beitrag für Betreuer/innen ohne Fahrzeug | pro Tag 20 Euro | 360 Euro für 18 Tage |
| Begleitpersonen die nicht der Organisation zur Verfügung stehen | pro Tag 35 Euro | 630 Euro für 18 Tage |
| Beitrag für Betreuer/innen mit Kfz, der Organisation unterstellt | 0 Euro | |
| Einbehaltene Gebühr bei rechtzeitiger Abmeldung | 50 Euro | vor dem 31.05.2010 |
| Anzahlung | 200 Euro | bis 31.05.210 |
| Strafgeld | 30 Euro | siehe Artikel 34 |
| Zusendung einer DVD auf Antrag/Bestellung | 25 Euro | siehe Artikel 43 |
Der Deutschland, kurz: „DL2010“ ist als internationaler Wettkampf ausgeschrieben. Die Organisation behält sich vor, gemeldete Teilnehmer ohne weitere Begründung abzuweisen, wenn sie nach Meinung der Organisation für dieses Vorhaben nicht geeignet erscheinen.
Der
„DL2010“ ist ein Lauf in 17 Tagesetappen. Die Wettkampfstrecke ist etwa
1.203 km lang. (Tagesleistung: im Schnitt: 70,76 km) Der Start erfolgt
am Montag, 06. September 2010 am Kap Arkona auf der Insel Rügen. Die
Strecke verläuft über sechs Bundesländer, nämlich:
Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Bayern
und Baden-Württemberg. Der Lauf endet am Mittwoch, 22. September 2010
in Lörrach. Das Umlaufen der Großstädte wird nach Möglichkeit
berücksichtigt.
Verpflegung und Unterkunft für die
Teilnehmer/innen und Betreuer/innen wird durch den Veranstalter
sichergestellt; die Kosten hierfür sind über das Startgeld abgedeckt.
Es ist den Teilnehmern/Teilnehmerinnen und Betreuer/innen freigestellt,
diese Leistungen in Anspruch zu nehmen. Eine Vergütung oder eine
Minderung des Startgeldes/Organisationsbeitrags erfolgt allerdings
nicht.
Teilnehmer/innen
und Betreuer/innen sind verpflichtet die vorliegende
„Teilnahmebedingung“ zu lesen. Der „DL2010“ findet gemäß den
Wettkampfregeln und den Zusatzbedingungen statt, denen jede/r
Teilnehmer/in unterliegt und die er/sie im Zuge seiner/ihrer Anmeldung
anerkennt. Die Organisation wird sich stets auf die
„Teilnahmebedingungen“ berufen. Änderungen (s. Art. 7) sind nur von
Seiten der Organisation möglich und müssen von allen Betroffenen
akzeptiert werden.
Mit der Teilnahme am „DL2010“
erkennt der/die Teilnehmer/in den Haftungsausschluss des Veranstalters
für Personen- und Sachschäden jeder Art an (S. Art. 21). Dies gilt auch
für abhanden gekommene Werte und Gegenstände.
Mit
dem Empfang der Startnummer erklärt der/die Teilnehmer/in, dass ihm/ihr
seitens des Veranstalters eine medizinische Voruntersuchung zur
Abklärung eventueller gesundheitlicher Risiken ausdrücklich empfohlen
wurde und dass gegen die Teilnahme am „DL2010“ keine ärztlichen
Bedenken bestehen. Der/die Teilnehmer/in erklärt, dass er/sie für die
Teilnahme an diesem Wettbewerb ausreichend trainiert hat, körperlich
gesund ist und ihm/ihr der Gesundheitszustand ärztlich bestätigt wurde.
Er/sie
ist ferner damit einverstanden, dass die in seiner/ihrer Anmeldung
genannten Daten, die von ihm/ihr im Zusammenhang mit seiner/ihrer
Teilnahme am Rennen gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in
Rundfunk, Fernsehen, Werbung, Büchern, fotomechanischen
Vervielfältigungen (Filme, Videokassetten usw.) ohne
Vergütungsansprüche seinerseits/ihrerseits genutzt werden dürfen.
(Hinweis lt. Datenschutzgesetz: Ihre Daten werden maschinell
gespeichert.)
Bei Nichtantreten eines/einer
Teilnehmers/Teilnehmerin oder bei Ausfall der Veranstaltung aus Gründen
höherer Gewalt hat der/die Teilnehmer-/in keinen Anspruch auf
Rückerstattung seines/ihres Organisationsbeitrages. Sonderregelungen
werden in Artikel 45 beschrieben.
Zugelassen
sind alle erwachsenen Personen männlichen und weiblichen Geschlechts
aller Nationalitäten, die den Anforderungen des vorliegenden Reglements
entsprechen. Die Organisation hat jederzeit das Recht, auffällige
Teilnehmer/innen zu ihrem eigenen Schutz aus dem Rennen zu nehmen.
Der/die
Teilnehmer/in muss bei der Anmeldung entsprechende Laufleistungen im
Ultramarathonbereich belegen. Die Organisation entscheidet über die
Teilnahme und gibt die Entscheidung umgehend bekannt.
Der/die
Teilnehmer/in hat mit der Anmeldung einen Betrag über 200 Euro an die
Organisation zu überweisen. Mit der Überweisung dieses Betrages ist
der/die Teilnehmer/in in die Anmeldeliste aufgenommen. Eine Rückzahlung
dieses Betrages erfolgt nach Ablehnung der Teilnahme am Wettkampf. Mit
der Anmeldung ist ein Passbild einzureichen. Dieses kann nach
Beendigung des Wettkampfes zurückgefordert werden.
Männer und Frauen werden getrennt gewertet. Eine Altersklassenwertung gibt es nicht.
05. September 2010 Anfahrt der
Teilnehmer/innen. Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft in
Stralsund. Transfer An- und Abreise ist Sache der Teilnehmer/innen. Die
Organisation ist für die Verpflegung ab dem Abend vor dem Start für die
Teilnehmer/innen und ggf. Betreuer/innen zuständig. Sonstige
Verpflegung und Unterkunft bis zu diesem Zeitpunkt ist Sache des/der
Teilnehmer/innen.
Wichtig:
Die Anreise der Teilnehmer/innen sollte mindestens 24 Stunden vor dem
Start erfolgen. Diese Zeit wird aus folgenden Gründen benötigt:
Der Start erfolgt am 06. September 2010 um 09:00 Uhr gemeinsam für alle Teilnehmer/innen am Kap Arkona/Rügen. Zieleinlauf ist am 22. September 2010 in Lörrach. Die Teilnehmer/innen haben Gelegenheit die Nacht vom 22. auf den 23. September 2010 im Zielbereich in einer Gemeinschaftsunterkunft zu verbringen. Zusätzliche Kosten entstehen den Teilnehmern/Teilnehmerinnen hierdurch nicht. Wer die Übernachtung in einer Privatunterkunft vorzieht, tut dies auf zusätzlich eigene Kosten. Mit dem Frühstück am 23. September 2010 endet die Zuständigkeit durch die Organisation für die Teilnehmer/innen am „DL2010“ und für deren Betreuer/innen. Der weitere Aufenthalt ist Sache der Teilnehmer/innen. Die Rückreise sollte von jedem rechtzeitig geplant werden. Die Organisation ist hierfür nicht zuständig.
Der Veranstalter behält sich das Recht folgender Änderungen vor:
Jede/r Teilnehmer/in erhält einen Satz Startnummern. Die Startnummer ist jederzeit sichtbar auf der Brust zu tragen. Sollte die Startnummer, z. B. bedingt durch Überziehen einer Jacke, nicht sichtbar sein, so ist sie auf Verlangen auszurufen oder vorzuzeigen. Dieses kann bei Verpflegungsstellen und sonstigen Kontrollen der Fall sein (Art. 11).
Der Start zur 1. Etappe erfolgt für
alle Teilnehmer um 09:00 Uhr. Zu den folgenden Etappen starten die
Teilnehmer/innen in zwei Gruppen. Die schwächere Gruppe des Vortages
startet in der Regel um 06:00 und die stärkere Gruppe um 07:00 Uhr. Die
genaue Festsetzung der Startzeiten, z. B. aufgrund außerordentlicher
Witterungsverhältnisse, behält sich die Organisation vor (s. Art. 7).
Wichtig: Die
Startzeit/Gruppeneinteilung für den nächsten Tag wird täglich von der
Organisation durch Aushang bekannt gegeben. Es wird im weiteren
Rennverlauf von Fall zu Fall entschieden, ob und wie die Regelung der
unterschiedlichen Starts eingehalten wird. Die Gruppen werden am
Vorabend festgelegt. Sollte ein/e Teilnehmer/in aus irgendwelchen
Gründen in einer anderen Gruppe, als der von der Organisation
festgelegt starten wollen, so ist dieses umgehend zu melden. Ein
Anspruch für den Start in der anderen Gruppe besteht nicht! Am letzten
Wettkampftag wird voraussichtlich in DREI Gruppen gestartet.
Die zu laufende Mindestgeschwindigkeit (inklusive Pausen) beträgt 6 km/h. Im Mittel stehen also 10 Minuten je km zur Verfügung. Teilnehmer/innen die in der vorgeschriebenen Zeit nicht das Etappenziel erreichen, werden von der weiteren offiziellen Wertung ausgeschlossen. Es kann eine Toleranzzeit aus den unterschiedlichsten Gründen von der Organisation eingeräumt werden. Dies kann der Fall sein, wenn ein/e Teilnehmer/in an einem Tag starke Probleme hat und es abzusehen ist, dass er/sie am nächsten Tag wieder die vorgeschriebene Mindestlaufzeit zu schaffen vermag. Auch im Fall sehr schwierig zu bewältigender Streckenteile kann u. U. so entschieden werden. Hier hat die Organisation volle Handlungsfreiheit. Bei mehrmaligem Überschreiten der Sollzeit, die auf Erschöpfung zurückzuführen ist, muss ein klärendes Gespräch zwischen Organisation und Teilnehmer/in geführt werden.
Jede Verpflegungsstelle ist auch Kontrollstelle. Es wird das Tragen der Startnummer, die Vollzähligkeit und der Zustand der Teilnehmer/innen kontrolliert. Weitere Kontrollstellen behält sich die Organisation vor Ort vor (s. Art. 7 +. 8)
Im Etappenziel erfolgt die Zeitnahme der jeweiligen Etappe für jede/n Teilnehmer/in. Die täglichen Ergebnisse werden unmittelbar nach Einlauf des/der letzten Teilnehmers/Teilnehmerin sichtbar zur Einsichtnahme ausgehängt. Ein Einspruch hat spätestens 30 Minuten nach dem Aushang zu erfolgen. Der Einspruch kann aber auch durch einen/eine Betreuer/in bzw. Helfer/in geltend gemacht werden. Es erfolgt ab dem zweiten Tag eine Addition der Etappenzeiten.
Außerhalb der von der Organisation reservierten Flächen, kann der/die Teilnehmer/in Logos seines/ihres Sponsors tragen (auf dem T- Shirt, Hose, Socken usw.) Der Veranstalter behält sich jedoch vor, folgende Werbung und Aufschriften auf der Laufkleidung zu untersagen: Verbotene Gesellschaften; Aufdrucke, die das Ansehen der Veranstaltung in Frage stellen; Aufdrucke, die gegen Sitte und Anstand verstoßen oder das Ehrgefühl verletzen. Der/die Teilnehmer/in hat die Entscheidung der Organisation ohne Begründung zu akzeptieren.
Die Versorgungsstände stehen in
Abhängigkeit von der Verkehrslage, in einem Abstand von 8 bis 12
Kilometern. (s. Art. 7). Das Verpflegungsangebot variiert und muss den
Gegebenheiten angepasst werden. Die Organisation ist bemüht, die
Teilnehmer/innen ausreichend zu versorgen. Zusatzversorgung mit
spezieller Nahrung und Getränken ist Sache der Teilnehmer/innen. Es ist
dem/den Teilnehmer/n freigestellt, hierfür Geschäfte an der Strecke
aufzusuchen. Ein Abweichen von der Strecke ist aber nicht zulässig.
Es
werden auf der Strecke verschiedene Getränke angeboten. Eine
durchgehende Versorgung mit isotonischen Getränken kann nicht
garantiert werden. Zusatzstoffe wie Mg und Fe sollten die
Teilnehmer/innen mitführen. Die angebotene Nahrung besteht im
wesentlichen aus Brot / Brötchen, Butterkeksen, saisonbedingtem Obst,
Salzgebäck usw. Die Betreuer/innen der Versorgungsstände sind bemüht,
den Wünschen der Teilnehmer/innen gerecht zu werden. Es ist aber
unmöglich, auf alle individuelle Wünsche einzugehen. Es kann unter
Umständen nicht jeder Versorgungspunkt personell besetzt werden. An
unbesetzten Versorgungspunkten ist die Verpflegung selbst zu entnehmen,
wobei Rücksichtnahme auf nachfolgende Läufer/innen vorausgesetzt wird.
1. Die Unterbringung der
Teilnehmer/innen und Betreuer/innen, sowie der Betreuer/innen erfolgt
in der Regel in Turnhallen und Gemeinderäumen. Eine Unterkunft in einem
selbstgesuchten Hotel oder ähnlichem ist den
Teilnehmern/Teilnehmerinnen und Betreuern/Betreuerinnen freigestellt
und erfolgt auf eigene Kosten. Eine Verrechnung zur gezahlten
Unterkunft und Verpflegung durch den Veranstalter ist nicht möglich.
Eigene Wohnmobile etc. dürfen natürlich für die Übernachtung genutzt
werden. Die Höhe der Startgebühr bleibt davon unberührt. Die
Teilnehmer/innen werden rechtzeitig über die Versorgungsunterkünfte
informiert. Aus dieser Information geht auch die Größe der Turnhalle
hervor.
2. Jede/r Teilnehmer/in ggf. Betreuer/in /
Begleiter/in MUSS Schlafsack, Isoliermatte oder Luftmatratze dabei
haben. Die Schlafunterlage darf NICHT breiter als 80 cm sein! Als
Schlafsack ist kein aufgerolltes Federbett gemeint! Der Transportraum
ist eingeschränkt, (s. Art. 7). Von einer Campingliege ist unbedingt
abzusehen; diese wird in den Organisationsfahrzeugen NICHT
transportiert.
3. Es ist den Teilnehmern/Teilnehmerinnen
ausdrücklich untersagt in den Organisationsfahrzeugen zu nächtigen. Es
muss auch hingenommen werden, dass der Schlafplatz nicht immer in
ausreichender Größe angeboten werden kann. Hier heißt es dann:
ZUSAMMENRÜCKEN!
Jedem/jeder Teilnehmer/in steht es frei, was er/sie an Ausrüstung mit sich führt. Es muss aber der Transportraum berücksichtigt werden. Es dürfen nicht mehr als drei Gepäckstücke mitgeführt werden. Das Gepäck darf das Gesamtgewicht von etwa 30 kg NICHT überschreiten. Gewichtsüberschreitungen werden mit 0,50 Euro pro kg und pro Tag berechnet. Z.B. lassen 3 kg Übergewicht eine zusätzliche Gebühr von 25,50 Euro fällig werden. Die Organisation schlägt in der Homepage www.ischulze.de oder www.deutschlandlauf.com vor, was mitgeführt werden kann. Dieses sind aber nur Empfehlungen der Organisation, die auf eigene Erfahrungen als Ultralangstreckenläufer zurückgreifen. Bei der Zusammenstellung der Ausrüstung sollten unbedingt die klimatischen Verhältnisse im September bedacht werden. Es kann an einigen Tagen schon sehr frisch werden.
Der Veranstalter ist um eine ordentliche Sanitätsversorgung bemüht. Ein Arzt kann im Bedarfsfalle in den Etappenzielen konsultiert werden. WICHTIG: Salben, Kühlpacks und Bandagen muss der/die Teilnehmer/in selbst erbringen und werden durch die Organisation nicht zur Verfügung gestellt. Es wird angestrebt, dass mindestens ein Sanitäter den „DL2010“ begleitet! Es ist DRINGEND anzuraten, dass jede/r Teilnehmer/in ausreichend Kühlpacks mit sich führt. Sollte es erforderlich sein, dass Salben, Kühlpacks oder ähnliches für den/die Teilnehmer/in gekauft werden müssen, so ist dieses an den Einkäufer (Einkauf übernimmt NUR der Sanitäter) selbst zu zahlen.
Es wird im September unter Umständen schon recht kühl. Dieses sollte bei der Auswahl der Ausrüstung unbedingt berücksichtigt werden. Es sollte aber auch Regenwetter und sonstige Unwetter in Betracht gezogen werden. Gelaufen wird auf Landstraßen, Nebenstraßen und Feldwegen. Es gibt auch größere Passagen, wo durch Städte gelaufen wird. Das Schuhzeug sollte entsprechend ausgewählt werden. Ein reiner Wettkampfschuh ist nicht anzuraten. Es sollten, gut eingelaufene und stabile Trainingsschuhe vorgezogen werden.
In größeren Städten stehen eventuell Waschsalons zur Verfügung. Vorschlag der Organisation: Die Wäsche kann beim Duschen anbehalten werden und wird anschließend im Freien oder in entsprechenden Räumlichkeiten getrocknet. Die Reinigung und Pflege der Wäsche ist den Teilnehmer/innen überlassen. Hier verfährt der Veranstalter nach Vorbild der Transkontinentalläufe in Amerika und Australien, sowie dem „TransEurope-FootRace 2003“ und „TransEurope-FootRace 2009“. Dieses Verfahren hatte sich auch bei den vorangegangenen fünf „DL“ bewährt.
Benutzer von Mobiltelefonen müssen damit rechnen, dass nicht überall ein ordentlicher Empfang möglich ist. Gespräche in den Heimatort sind dann von Telefonzellen auf der Strecke zu führen. Angehörige der Teilnehmer/innen werden gebeten, den Veranstalter auf dessen Mobiltelefon nur im äußersten Notfall anzurufen. Briefe und Päckchen müssen an die vorgegebenen Adressen geschickt werden. Diese werden den Teilnehmern wenige Wochen vor dem Start in einer Schlussinformation mitgeteilt. Der Veranstalter ist für Nachsendungen nicht zuständig. Es muss vom/von der Teilnehmer/in hingenommen werden, dass ihn/sie eine Sendung verpasst hat. Postämter und weitere Einrichtungen verfügen in der Regel über Faxgeräte. Von der Organisation werden in keiner Situation Faxe, Briefe oder Pakete zur Weiterleitung angenommen. Es wird von der Organisation angestrebt, dass eine Möglichkeit zur E- Mail- Kommunikation geschaffen wird. Die Mobiltelefone der Organisation werden nicht für Interviews und Heimatgespräche zur Verfügung gestellt. Wenn kein eigenes Mobiltelefon zur Hand ist, so muss auf ein öffentliches Telefon oder auf ein Mobiltelefon eines/einer Mitläufers/Mitläuferin zurückgegriffen werden.
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko. Der Veranstalter wird darüber hinaus eine „Haftpflichtversicherung“ abschließen. Sie sollten sich bei ihrer Krankenkasse auch über weitere Leistungen in der Krankenversicherung informieren. Die AOK- oder entsprechende Versicherungskarte sollte dringend mitgeführt werden. Jede/r Teilnehmer/in startet mit der Kenntnis aller Risiken. Er/Sie entlastet die Organisation von jeder Verantwortung im Falle von Schwächezuständen, Unfällen oder schlechtem Gesundheitszustand generell. Es ist auch eine private Reisekostenversicherung anzuraten. Informationen über eine Reiserücktrittversicherung werden den Teilnehmern/innen an anderer Stelle bekannt gemacht. Der Veranstalter leistet hierbei Hilfestellung. Jeder/jede Teilnehmer/in, Betreuer/in und Etappenläufer/in muss vor dem Start eine „Verzichtserklärung und Haftungsfreistellung“ unterschreiben. Ohne Unterschrift ist KEIN Start möglich. (s. Art. 3, Abs. 2)
Die Hilfe durch DRITTE ist untersagt und wird nach der 3. Ermahnung mit der Disqualifikation geahndet. Teilnehmer/innen, die durch Läufer/innen unterwegs begleitet werden, haben diese darauf hinzuweisen. Ausgenommen sind selbstverständlich kurze Begleitungen durch Laufgruppen in den Städten, was nicht zu verhindern ist. Siehe hierzu auch Artikel 40. Als schwerer Verstoß gilt, wenn sich ein/e Teilnehmer/in in ein Auto setzt und nach einer unbestimmten Fahrt wieder den Wettkampf aufnehmen will. Dies hat ohne weitere Ermahnung die Annullierung der laufenden Etappe und den sofortigen Ausschluss aus der weiteren offiziellen Wertung zur Folge. (s. Artikel 33). Das Rennen kann am nächsten Tag AUSSER KONKURRENZ fortgesetzt werden.
Wenn ein/e Teilnehmer/in aussteigt, so hat er/sie dieses sofort der Organisation zu melden. Er/Sie hat aber auch die Möglichkeit einen Tag oder mehr auszusetzen und kann dann den Wettkampf außer Konkurrenz fortsetzen. Die Etappen müssen unbedingt zu Ende gelaufen werden. Im Ziel bekommt er/sie eine entsprechende Auszeichnung über die erbrachte Leistung. In der übrigen Zeit wird der/die ausgestiegene Teilnehmer/in gebeten, sich der Organisation zur Verfügung zustellen. Ansonsten wird er/sie als Betreuer/in ohne Fahrzeug gewertet und muss den entsprechenden Organisationsbeitrag, wie in Artikel 32 beschrieben, zahlen. Es ist dem/der ausgestiegenen Teilnehmer/in selbst überlassen, ob er/sie vor Ort bleibt oder die Heimreise antritt. In diesem Falle wird er/sie von der Organisation an einem geeigneten Ort abgesetzt. Eine Vergütung des Startgeldes erfolgt nicht. Den Ort legt der/die Teilnehmer/in in Übereinstimmung mit der Organisation fest. Weitere Regelung für ausgestiegene Teilnehmer/innen: Wenn weitere Etappen gelaufen werden, dann werden nur VOLLE Etappen gewertet. Der/die Teilnehmer/in hat auch die Möglichkeit, sich die Etappen mit einem/einer anderen Teilnehmer/in zu teilen, indem eine/r im Auto fährt und der/die läuft. Dieses kann dann im Wechsel geschehen. Es wird hier allerdings KEINE Wertung vom Zeitnehmer vorgenommen!
Die Teilnehmer/innen müssen sich an den vorgegebenen Streckenverlauf halten. Die Strecke ist durch Kreidepfeile, Aufkleber und Schilder gekennzeichnet. Es ist immer wieder Polizei vor Ort. Den Weisungen der Beamten ist Folge zu leisten, siehe auch Art. 7. Die Veranstaltung unterliegt der Erlaubnis der zuständigen Vollzugsbehörden der einzelnen Gemeinden und Länder. Gemäß dieser Verordnungen kann/muss der Veranstalter zum Teil eigene Streckensicherungsposten stellen. Diese sind jedoch darauf hinzuweisen, dass sie den Weisungen der zuständigen Polizei Folge zu leisten haben. (s. Art. 33). Sie haben keine hoheitlichen Befugnisse! Ein Abweichen der Strecke zum eigenen Vorteil des Teilnehmers geht mit der Disqualifikation einher. Sollte sich ein/e Teilnehmer/in verlaufen haben, so kann er/sie von einem Organisationsfahrzeug zum Ausgangspunkt zurückgefahren werden. Ein Ausgleich zum gelaufenen Umweg erfolgt nicht. Die Organisation behält sich vor, den Streckenverlauf jederzeit zu ändern, wenn dieses nach Maßgabe der Organisation erforderlich ist (s. Art.7).
Nach einem langen Lauf ist man bestrebt sich unter eine Dusche zu stellen. Es kann nicht garantiert werden, dass jederzeit eine warme Dusche verfügbar ist. Dieses betrifft leider oftmals relativ spät eintreffende Läufer/innen. Die schnelleren Läufer werden von der Organisation daher um Rücksicht gegenüber den nachkommenden Läufern/Läuferinnen gebeten. Daher: Das Wäschewaschen sollte in jedem Falle hinten anstehen! (s .Art. 19)
Jedem/jeder Teilnehmer/in wird täglich eine Streckenbeschreibung in handlicher Form ausgehändigt. Wenn es die örtlichen Gegebenheiten zulassen, erfolgt am Abend eine „Teilnehmer - und Betreuerbesprechung“ (Neudeutsch: Meeting), auf der eine Rückschau auf die abgelaufenen Etappe und eine Einweisung in die nächste Etappe gegeben werden. Die Teilnahme hierzu ist Pflicht. Teilnehmer/innen, die aus triftigen Gründen hieran nicht teilnehmen können, müssen sich bei der Organisation abmelden. Es ist ihnen dann überlassen, dass sie sich ihre Informationen von anderen Teilnehmern/Betreuern einholen. Eine umfassende Streckenbeschreibung erhalten die Teilnehmer/innen außerdem im Internet auf der bekannten Webseite.
Die Teilnehmer/innen finden in der Homepage unter www.ischulze.de oder www.deutschlandlauf.com eine Aufstellung, wie die Ausrüstung aussehen könnte. Diese soll selbstverständlich nur eine Hilfe sein.
(S. Art. 4) Die Daten
werden vom Veranstalter vertraulich behandelt. Auch ein Besuch beim
Zahnarzt ist dringend anzuraten. Die Teilnahme erfolgt auf eigene
Gefahr. Eine Unfallversicherung der Teilnehmer ist empfehlenswert. Der
Veranstalter kann den Gesundheitszustand der gemeldeten Teilnehmer
nicht selbst überprüfen (s. Art. 4).
Anmeldungen und weitere
Informationen:
Ingo Schulze Hauptstraße 52 in
72160 Horb - Nordstetten
Tel: 0049 (0) 7451 / 4615 Fax: 0049
(0) 7451 / 62 47 56 Mobil: 0171 / 42 51 435 Email: ultralauf@ischulze.de
Internet
: www.ischulze.de oder www.deutschlandlauf.com
(1) Anmeldungen
werden nach sorgfältiger Prüfung und in Abhängigkeit von der
Verfügbarkeit von Startplätzen bis zum 01. Mai 2010 entgegengenommen.
Mit der Annahme der Anmeldung wird sofort eine Anzahlung von 200,- Euro
fällig. Erst nach Eingang der Anzahlung wird der/die Angemeldete ggf.
als Teilnehmer/in geführt.
(2) Akzeptierte Anmeldungen, die
die Zahl der Startplätze übersteigen, werden zunächst auf eine
Warteliste registriert. Dabei wird die Reihenfolge der
Anmeldungseingänge berücksichtigt.
(3) Bei Rücktritt von
Teilnehmern vor dem 01. Mai 2010 oder von Wartelistenkandidaten vor dem
03. September 2010 werden 50,- Euro der bis dahin eingezahlten Summe
als Rücktrittskosten einbehalten. Wartelistenkandidaten, für die kein
Startplatz frei wird, erhalten ihre gesamte Anzahlung zurück.
(4)
Die Startgebühr in Höhe von 1375,- Euro muss von jedem Teilnehmer bis
spätestens 31. Mai 2010 auf dem Konto des Veranstalters eingegangen
sein. Andernfalls kann der Betreffende nach Rücksprache als
Zurückgetretener gewertet werden.
Die Startgebühr
beträgt 1.375 €. Mit der Anmeldung sind 200 € auf unten stehendes Konto
zu überweisen. Die Restsumme muss spätestens zum 31. Mai 2010
eingezahlt sein. Nach diesem Datum wird eine Nachmeldegebühr von 100 €
berechnet. Sollte ein/eine Teilnehmer/in von vornherein die Absicht
haben, nur einige Etappen laufen zu wollen, so zahlt er/sie 55 € pro
Tag. (Übernachtung, Frühstück und Abendverpflegung) Der Rück- oder
Weitertransfer, ist auch hier, Sache des/der Teilnehmer/in. Es wird
keinem/keiner Teilnehmer/in das Startgeld erlassen oder ermäßigt. Es
sei denn, dass eine entsprechende Gegenleistung erbracht wird, die es
erlaubt, hier eine Aufrechnung vorzunehmen. Ab der 10. Etappe muss der
Gesamtbetrag von 1.375 € geleistet werden.
Einzahlungen:
Kreissparkasse
Freudenstadt / Horb
Adresse: Dammstr. 1 in 72160 Horb am Neckar
Konto:
553 760
BLZ: 642 510 60
IBAN-Code:
DE15642510600000553760
SWIFT-Code: BICSOLADES1FDS
Stellt ein/e Betreuer/innen sich und sein/ihr Fahrzeug während des Unternehmens überwiegend der Organisation zur Verfügung, so ist für seine/ihre Unterbringung und Verpflegung kostenlos gesorgt. Dieses ist dem Veranstalter für die weitere Disposition umgehend zu melden, siehe auch Art. 42. Persönliche Betreuer/innen der Teilnehmer/innen, die nicht der Organisation zur Verfügung stehen, zahlen 35 € pro Tag für Verpflegung und Übernachtung. Gesamtzeit: 630 €. Eine weitere Aufrechnung, nur Schlafen oder nur Verpflegung ist nicht möglich. Betreuer/innen von Teilnehmer/innen die kein Fahrzeug in die Organisation einbringen, aber der Organisation als Streckenposten zur Verfügung stehen, müssen einen Kostensatz von täglich 20,00 € erbringen. Für die gesamte Zeit daher 360,00 €.
Eine Disqualifikation erfolgt bei groben Verstößen, durch die der Zusammenhalt der Gemeinschaft gefährdet wird. Das sind zum Beispiel: beleidigende Äußerungen oder Handgreiflichkeiten gegenüber anderen Teilnehmern, Betreuern, fremden Hilfskräften und sonstigen Personen sowie Äußerungen und Verhalten, die dem Ansehen der Veranstaltung schaden. Dazu gehören auch grobe Abweichungen von der Laufstrecke, das Mitfahren in einem Fahrzeug während des Rennens, das Nichtbefolgen von Anweisungen eigener und fremder Helfer (Polizei, Sportvereine, Ordnungskräfte) (s. Art. 22 u. 24).
Die Organisation wird peinlichst darauf achten, dass die Umwelt durch die Teilnehmer/innen nicht zusätzlich belastet wird. Jede/r Teilnehmer/in bekommt mit der Ausgabe der Startunterlagen ZWEI TELESKOPBECHER, 0150 Ltr. ausgehändigt. Das Auffüllen der Trinkflaschen wird durch die Betreuer/innen vor Ort vorgenommen. Die Aufnahme sonstiger Getränke erfolgt mit den TELESKOPBECHERN. Hat jemand seinen Becher nicht zur Hand, so kann er einen Hartplastikbecher vom Betreuerpersonal erhalten. Dieser wird dann vor Ort für den nächsten Läufer ausgespült. Sonstige Gegenstände, derer sich der/die Teilnehmer/in entledigen möchte, muss er/sie an der Verpflegungsstelle belassen. Zur Müllvermeidung hat jeder/jede Teilnehmer-/in eigenes Besteck und Geschirr mitzuführen. Im Etappenziel werden Getränke in einem großen Behälter zur Verfügung gestellt. Die Einnahme des Getränks erfolgt stets mit EIGENEM Becher. Information: Es werden etwa 120 bis 150 Verpflegungsstände vorhanden sein
Für die Pressearbeit ist es für die Organisation erleichternd, wenn sie entsprechende Informationen über die Teilnehmer/innen verfügt. Den Teilnehmer/innen geht nach der Anmeldung ein Fragebogen zu, der möglichst sorgfältig ausgefüllt werden sollte. Dieser Fragebogen dient der Pressearbeit. Der aktuelle Stand kann im Internet unter www.ischulze.de oder www.deutschlandlauf.com abgerufen werden. Bitte der Anmeldung auch unbedingt ein Foto und einen läuferischen Lebenslauf beifügen!
Diese erfolgt in Stunden, Minuten und Sekunden. Ab dem zweiten Tag erfolgt eine Addition der Zeiten. Eine umfassende Ergebnisliste geht den Teilnehmern/Teilnehmerinnen spätestens acht Wochen nach dem Rennen unaufgefordert zu. Ergebnislisten werden während des Rennens grundsätzlich nicht ausgegeben! Es wird darum gebeten, dass von Anfragen an den Zeitnehmer Abstand genommen wird. Die tägliche Ergebnisliste hängt nur zur Einsicht aus.
Diese erfolgen in Deutsch und in Englisch. Siehe auch www.ischulze.de oder www.deutschlandlauf.com
Auf der Startnummer steht die Mobil- Nr. des Organisators. Hier: Ingo Schulze 0171 / 42 51 435. Diese ist wichtig für den/die Teilnehmer/in, der/die vom Weg abgekommen ist und die Verbindung zur Organisation benötigt. Die Teilnehmer/ innen müssen ständig einen Betrag von mindestens 20 Euro bei sich tragen. Es liegt auch im eigenen Interesse des Teilnehmers und wird daher von der Organisation nicht überprüft.
Ein „X“ auf die Straße bedeutet, dass hier ein Versorgungspunkt eingerichtet ist, welcher nicht personell besetzt ist. Von diesem Depot sollten nur Teilnehmer/innen Gebrauch machen, die über keine/n persönliche/n Betreuer/in verfügen. Die persönlichen Betreuer dürfen auch an diesen Punkten ihre/n Athletin/Athleten betreuen und versorgen. Eine zeitliche Rundum- Betreuung ist aus Gründen der Gleichbehandlung nicht zulässig. Eine Begleitung der Teilnehmer/innen durch Fahrräder, Begleitfahrzeuge oder Betreuer/innen außerhalb der offiziellen Verpflegungsstellen führt nach dreimaliger Verwarnung zum Ausschluss aus dem weiteren Rennens (s. Art. 22).
Es werden beim „DL2010“ auch Etappenläufer/innen zugelassen. Das tägliche Startgeld von 55 Euro kann auch vor Ort an den Veranstalter entrichtet werden. (s. Art. 31). Das Startgeld beinhaltet: Frühstück, Streckenverpflegung, Abendessen, Übernachtung und ein Sachgeschenk, welches an den „DL2010“ erinnern soll. Etappenläufer/innen kommen nicht in die Zeitnahme. Es wird ihnen lediglich eine Urkunde über die erbrachte Kilometerleistung ausgehändigt. Es soll mit dieser Regelung verhindert werden, dass hier ein weiterer Wettkampf ausgetragen wird und dadurch der Rhythmus der „DL2010“ gefährdet wird. Etappenläufer/innen starten grundsätzlich in der zweiten Gruppe. Ausnahmen werden nur von der Organisation genehmigt. Die Urkunde muss nach dem Rennen beim Veranstalter angefordert werden und geht dem/der Etappenläufer/in NICHT automatisch zu.
Fahrer/innen welche KEINE/N Athleten/Athletin auf der Strecke haben, bekommen die Unterhaltskosten in einem Pauschalbetrag ausgezahlt. Fahrer/innen von Teilnehmern/Teilnehmerinnen, die der Organisation zur Verfügung stehen, haben die Verpflegung und Unterkunft frei (siehe Artikel 32). Eine Auflistung der Ausrüstungsgegenstände, die mitgeführt werden sollten, bekommen die Fahrer/innen rechtzeitig zugestellt. Die Liste ist lediglich eine Empfehlung. Die Begleitfahrzeuge der Teilnehmer/innen unterstehen in der Regel der Organisation als Streckenhelfer/innen. Die Versorgung durch Betreuer/innen ist nur an den vorgegebenen Versorgungspunkten zulässig. Sollte die Organisation wegen extremer Wetterbedingungen anders entscheiden, so wird dieses an die Helfer und Betreuer weitergegeben.
Es sollte nicht verwunderlich sein, dass immer wieder Pressevertreter vor Ort sind. Es ist daher für die Organisation wichtig, dass von jedem/jeder Teilnehmer/in genügend Informationsmaterial zur Verfügung steht.
Anmeldeschluss ist der 30. Mai 2010. Später eingehende Meldungen sind nur nach telefonischer Rücksprache und sofortiger Einzahlung des Startgeldes und einer Nachmeldegebühr in Höhe von 100 € in einer Summe von 1.475 € möglich.
Die Veranstaltung kann
bei Eintritt einer Naturkatastrophe wie Überschwemmung, Großbrand,
Erdbeben usw. abgebrochen werden. Zu dieser Entscheidung werden die
Teilnehmer/innen befragt, falls nicht bereits ein Startverbot seitens
der Behörden besteht.
Der Teilnehmer/innen bekommen
Anteile des Startgeldes wie folgt zurück:
Vom
Betrag über 1.375 Euro wird in jedem Falle ein Sockelbetrag von 400
Euro einbehalten. Der Restbetrag über 975 Euro wird durch 17 Tage
geteilt, was einen Tagessatz von 57,35 Euro entspricht. Für jeden nicht
gelaufenen Tag erhält der/die Teilnehmer/in 57,35 Euro zurück.
Beispiel: Der Lauf wird aus oben angegebenem Anlass nach dem 4. Tag
abgebrochen, so erhält jede/r Teilnehmer/in 13/17tel zurück, was einem
Betrag von 745,59 Euro entsprechen würde.
Mit der Einweisung in den Rennverlauf wird auch ein „Läuferbeirat“ vom Veranstalter vorgeschlagen und benannt. Dieser unterstützt die Organisation bei außerordentlichen Problemen, die Einfluss auf das Renngeschehen haben. Zum Beispiel Disqualifikation eines Teilnehmers/einer Teilnehmerin usw. Der „Läuferbeirat“ besteht aus FÜNF Personen. Dazu gehören zwei Läufer und eine Läuferin, ein/e Betreuer/in und der Organisator. Die Entscheidung dieses Gremiums ist bindend. Geht es um eine Entscheidung über eine Person aus dem „Läuferbeirat“, so ist für die Abstimmung die fragliche Person entsprechend zu ersetzen.
Der
"DL2010" wird als Sportveranstaltung nicht über einen nationalen oder
internationalen Verband organisiert. Gleichwohl besteht der
Veranstalter des "DL2010" darauf, dass sich jeder Teilnehmer an die
international geltende Antidopingregel hält. Hierzu ist vor dem Start
zum "DL2010" von jedem Teilnehmer eine entsprechend vorbereitete
Verpflichtungserklärung beim Veranstalter zu unterschreiben. Während
des Wettkampfes wird jeder festgestellte Verstoß gegen o.a. Regel mit
der sofortigen Disqualifikation geahndet. Der Teilnehmer hat
unverzüglich die Heimreise anzutreten.
Ingo
Schulze, Rennleiter
Horb, 11. Oktober 2009
Gerichtsstand:
Horb am Neckar
Änderungen bis vor dem Start
vorbehalten
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